Zulassungsvoraussetzungen

Formale Zulassungskriterien

Folgende kantonal geregelten, formalen Zulassungskriterien müssen erfüllt sein, um in ein Berufsvorbereitungsjahr aufgenommen zu werden:

Die Bewerberin/der Bewerber …

  • hat die obligatorische Schulzeit abgeschlossen.
  • tritt nahtlos nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder im Laufe des Schuljahrs nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ins Berufsvorbeitungsjahr ein
    oder hat das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres noch nicht vollendet (nur Integrationsorientiertes BVJ).
  • ist (in der Regel) im Kanton Zürich wohnhaft. 

Inhaltliche Zulassungskriterien

Zusätzlich muss zwingend eines der beiden inhaltlichen Zulassungskriterien erfüllt sein.

Die Bewerberin/der Bewerber belegt, dass sie/er…

  • aufgrund allgemeiner individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten.1 

    • Besuch Sekundarschule B oder C resp. Noten im Niveau II oder III
      Besuch der Sekundarschule A resp. Niveau I mit ungenügenden oder knapp genügenden Noten

    • oder mangelnde Kenntnisse der Standardsprache Deutsch

    • oder unzureichende überfachlicher Kompetenzen

  • aufgrund berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten.2 

    • Vorstellungen der Berufswahl sind nicht vorhanden sind

    •  oder  Berufswahl ist nicht realitätsbezogen

    •  oder  Berufswahlabsicht wurde nicht überprüft

    •  oder  Bewerbungsdossier ist nicht vorhanden ist

    •  oder  Unterstützung durch das soziale Umfeld fehlt oder ungenügend ist

Nachweis durch die Zeugnisse (Noten und/oder überfachliche Kompetenzen) und den Stellwerktest, Massnahmen wie Integrative Förderung (IF) oder Integrierte Sonderschulung (ISR/ISS) oder durch einen anerkannten Sprachniveautest bei Einreise in die Schweiz vor weniger als 2 Jahren.

Bestätigung durch die (Klassen-)Lehrperson oder die Schulleitung der Sekundarschule. Ersatzweise kann eine schriftliche Empfehlung der Berufsberatung (biz) beigebracht werden. 

Von den Jugendlichen werden Lern- und Leistungsbereitschaft (Motivation) sowie die Fähigkeiten, im 1. Arbeitsmarkt eine Anschlusslösung zu finden, erwartet. 

Die Bewerber/innen haben am Stellwerktest 9 sowie am Aufnahmegespräch an der BWS Bülach teilzunehmen.

Ausnahmegesuch

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann in begründeten Fällen eine Aufnahme von Personen bewilligen, welche die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen. 

Hierzu ist in Ergänzung zu den Anmeldeunterlagen zwingend ein vollständig ausgefülltes, von der anmeldenden Partnergemeinde unterzeichnetes und gut begründetes Ausnahmegesuch betreffend Zulassung zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) via BWS Bülach an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu stellen (vgl. offizielles Ausnahmegesuchsformular).