Kosten

Die Kosten für den Besuch eines öffentlichen Berufsvorbereitungsjahres im Kanton Zürich setzen sich zusammen aus kantonal einheitlichem Elternbeitrag, Gemeindebeitrag und Kantonsbeitrag. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Berufswahlschule Bülach.

Elternbeitrag

Der Besuch des Berufsvorbereitungsjahrs kostet die Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertretung/Eltern) für sämtliche Angebote kantonal einheitlich CHF 2'500. Einzelne Wohngemeinden können in Ausnahmefällen einen Teil dieser Kosten erlassen. 

Gesuche um Reduktion des Elternbeitrags sind ausschliesslich bei der Schulpflege der Wohngemeinde einzureichen.

 

Anmeldegebühr

Der Kanton Zürich sieht zur Deckung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Anmeldung in ein Berufsvorbereitungsjahr eine Anmeldegebühr von CHF 200 vor. Die Anmeldegebühr wird mit dem Einreichen der Anmeldeunterlagen an die BWS Bülach fällig und ist Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung durch die Schule (Eingangsbestätigung). Die Anmeldegebühr wird an den Elternbeitrag angerechnet. Bei einer Abmeldung wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. 

  • Bei einer Abmeldung vor dem Aufnahmeentscheid wird die Anmeldegebühr über CHF 200 einbehalten, es wird kein darüber hinausgehender Elternbeitrag fällig.
  • Erfolgt eine Abmeldung nach dem Aufnahmeentscheid oder wird das Berufsvorbereitungsjahr während des 1. Semesters vorzeitig beendet, ist die Hälfte des Elternbeitrags (CHF 1'250) geschuldet. Die Anmeldegebühr ist im Elternbeitrag inkludiert.
  • Erfolgt die Abmeldung nach absolviertem 1. Semester, bleibt der gesamte Elternbeitrag über CHF 2'500 für das gesamte Berufsvorbereitungsjahr geschuldet. Die Anmeldegebühr ist im Elternbeitrag inkludiert.

 

Stadtkasse Bülach, Konto: PC-80-7330-0
IBAN: CH17 0900 0000 8000 7330 0
Betrag: CHF 200.00
Zahlungsvermerk: «Anmeldegebühr BWS Bülach, Konto 2000/4230.00»

 

Kostenanteil für persönliche Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien sowie externe Kennenlerntage und Jahresschlussanlass

Der Kostenanteil für persönliche Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien sowie externe Anlässe (Kennenlerntage, Jahresschlussanlass, Klassenevent und Abschlussreise) beträgt pauschal CHF 500.00 und geht zu Lasten der gesetzlichen Vertretung/der Eltern der lernenden Person. Der Betrag ist per Ende Juli mit der Rechnung, welche zusammen mit dem definitiven Aufnahmenentscheid zugestellt wird, einzuzahlen.

Nicht inbegriffen in diesem Betrag sind die Kosten für allfällige weitere, auswärtige Schulanlässe (Exkursionen, Schneesporttag, Projekttage usw.) und für die Projektarbeit «Persönliches Vorhaben» sowie die individuellen Kosten je nach gewähltem Profil für Zertifikate (ECDL-ID, Wiederholungsprüfungen ECDL und Typing, Nothilfeausweis usw.).

 

Persönliches ICT-Arbeitsgerät

gültig für Lernende ab Schuljahr 2024/25 (BYOD - Bring Your Own Device)

Ab Schuljahr 2024/25 werden alle neueintretenden Lernenden in BYOD-Klassen bzw. BYOD-Lernhäusern unterrichtet. Sämtliche Lernenden nutzen dabei ihr eigenes ICT-Arbeitsgerät (persönlicher Laptop) und bringen dieses an allen Schultagen in den Unterricht mit.

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht an der Berufswahlschule Bülach ist das Mitführen eines betriebsbereiten, den Minimalanforderung entsprechenden ICT-Arbeitsgeräts (persönlicher Laptop). Die Lernenden bzw. deren gesetzliche Vertretung sind verantwortlich dafür, dass der/dem Lernenden an allen Schultagen ein entsprechendes Gerät uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung steht.

Die Minimalanforderungen an das Gerät werden mit dem Aufnahmeentscheid mitgeteilt.

 

gültig für Lernende bis Schuljahr 2023/24 (Kaution)

Sämtlichen Lernenden des Berufsvorbereitungsjahres wird zu Beginn des Schuljahres gegen eine Kaution von CHF 365.00 leihweise ein persönliches Arbeitsgerät (Laptop) inkl. Netzgerät zur Nutzung abgegeben. Die Kaution ist per Ende Juli mit der Rechnung, welche zusammen mit dem definitiven Aufnahmeentscheid zugestellt wird, zu begleichen.

Die/der Lernende haftet während des gesamten Schuljahres für jeden Verlust, jede Beschädigung und Zerstörung des Arbeitsgeräts inklusive sämtlichem Zubehör. Nach vollständiger und ordnungsgemässer Rückgabe (i.d.R. in der letzten Schulwoche) wird die Kaution zurückerstattet. Bei Beschädigung, Zerstörung oder unvollständiger Rückgabe verfällt die Kaution. Übersteigt der verursachte Schaden am Arbeitsgerät (Laptop) und/oder am Zubehör den Betrag der Kaution oder werden diese oder Teile davon aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls nicht zurückgegeben, wird die Differenz zum Wiederbeschaffungswert (zuzüglich Arbeitsaufwand für die Wiederbeschaffung) der/dem Lernenden resp. den Eltern/der gesetzlichen Vertretung in Rechnung gestellt.